Im Trauerfall · Tag & Nacht für Sie da
Ein Sterbefall –
was ist jetzt zu tun?
Wenn ein lieber Mensch gestorben ist, steht die Welt still. Sie müssen jetzt nicht alles wissen: Wir führen Sie Schritt für Schritt durch die ersten Stunden – und sind Tag und Nacht für Sie erreichbar.
Erst einmal durchatmen
Sie müssen jetzt nichts überstürzen.
Ein Todesfall wirft in wenigen Minuten hundert Fragen auf. Nehmen Sie sich einen Moment. Ihr Angehöriger darf zunächst dort bleiben, wo er ist, und Sie dürfen bei ihm sein. Wenn Sie so weit sind, rufen Sie uns an: Wir sagen Ihnen in Ruhe, was als Nächstes kommt, und nehmen Ihnen ab, was wir Ihnen abnehmen können.
Tag und Nacht für Sie erreichbar: 0871 25040
Sterbefall · Schritt für Schritt
Todesfall – was jetzt zu tun ist, in vier Schritten.
Halten Sie sich an diese Reihenfolge. Alles andere besprechen wir gemeinsam – Sie müssen nichts davon allein schaffen.
Arzt verständigen
Ist Ihr Angehöriger zu Hause gestorben, rufen Sie den Hausarzt – nachts und am Wochenende den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Er stellt den Totenschein aus. Im Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt das das Personal.
Uns anrufen – Tag und Nacht
unter 0871 25040. Wir sagen Ihnen in Ruhe, was jetzt wichtig ist, und kommen, wann Sie es möchten – auch nachts und an Feiertagen.
Abschied nehmen – ohne Eile
Nehmen Sie sich Zeit, rufen Sie die Familie dazu. Danach holen wir Ihren Angehörigen behutsam zu uns.
Alles Weitere besprechen wir gemeinsam
bei uns oder bei Ihnen zu Hause: Termine, Wünsche und Unterlagen. Formalitäten und Abmeldungen übernehmen wir.
Damit nichts vergessen wird: Unsere Checkliste für den Trauerfall zeigt Ihnen, welche Unterlagen Sie bereitlegen sollten und was wir für Sie erledigen – zum Ausdrucken oder am Handy.
Je nachdem, wo es passiert ist
Sterbefall zu Hause, im Krankenhaus oder im Heim
Je nach Ort ist der erste Schritt ein wenig anders.
Eines bleibt gleich: Ein Anruf bei uns genügt – den Rest gehen wir mit Ihnen durch.
Zu Hause
Rufen Sie zuerst den Hausarzt oder den Bereitschaftsdienst unter 116 117 für den Totenschein. Ihr Angehöriger darf zunächst zu Hause bleiben – wir kommen, wenn Sie so weit sind.
Im Krankenhaus
Das Krankenhaus stellt den Totenschein aus und verständigt Sie. Rufen Sie uns an, wir holen Ihren Angehörigen dort ab. Den Bestatter wählen Sie selbst.
Im Pflegeheim
Das Heim verständigt den Arzt und meist auch Sie. Sagen Sie dort einfach, dass Sie uns beauftragen – alles Weitere stimmen wir direkt mit dem Heim ab, Tag und Nacht.
Unterwegs oder im Ausland
Stirbt ein Angehöriger auf Reisen oder im Ausland, übernehmen wir die Überführung zu uns – mit allen Papieren, Genehmigungen und Behördenwegen.
Abschied nehmen
Zu Hause oder bei uns – Abschied in Ihrem Tempo.
Viele Familien möchten ihren Angehörigen noch einmal sehen, ihm etwas mitgeben oder einfach eine Weile bei ihm sitzen. Das ist möglich: zu Hause, solange es die Regeln Ihrer Gemeinde zulassen, oder in unserem hauseigenen Abschiedsraum am Bismarckplatz in Landshut – auf Wunsch am offenen Sarg. Ab November 2026 auch in unserem neuen Abschiedsraum in Velden.
Auch wenn Ihr Angehöriger im Krankenhaus oder Pflegeheim gestorben ist, können wir ihn für eine Aufbahrung noch einmal nach Hause bringen. Sprechen Sie uns einfach darauf an.
Wichtig zu wissen · Freie Bestatterwahl
Sie entscheiden, welcher Bestatter Sie begleitet.
Krankenhaus, Pflegeheim oder Friedhof nennen Ihnen manchmal ein bestimmtes Unternehmen. Das ist eine Empfehlung – keine Pflicht. In Bayern dürfen Sie Ihren Bestatter frei wählen, auch wenn auf dem Friedhof ein anderes Unternehmen im Auftrag der Gemeinde die Gräber öffnet und schließt. Diese Grabarbeiten stellt das beauftragte Unternehmen meist direkt uns in Rechnung – wir geben sie mit unserer Endabrechnung an Sie weiter. Alles andere legen Sie in die Hände des Bestatters Ihres Vertrauens.
Mehr zur freien Bestatterwahl →Kosten & Transparenz
Über Geld spricht man nicht?
Wir schon – mit Ihnen.
Im Trauergespräch wie im Vorsorgegespräch gehen wir alle Kosten gemeinsam mit Ihnen durch – Punkt für Punkt, offen und verständlich. So wissen Sie immer, woran Sie sind.
Was kostet eine Bestattung?
Als erste Orientierung: Eine Feuerbestattung beginnt bei uns bei etwa 3.000 bis 3.500 Euro, eine Erdbestattung – je nach Sarg – bei etwa 4.000 bis 4.500 Euro. Dazu kommen die Gebühren für Grab und Beisetzung, die Ihre Stadt oder Gemeinde festlegt. Im Gespräch rechnen wir alles gemeinsam mit Ihnen durch – bevor etwas beauftragt wird.
Alles auf dem Bildschirm
Wir arbeiten mit großen Monitoren. Was wir sehen, sehen Sie eins zu eins mit – jede Position, jeden Betrag.
Zusatzkosten offen angesprochen
Kosten für Friedhof, Krematorium oder Ämter nennen wir Ihnen nach bestem Wissen und Gewissen – vorher, nicht hinterher.
Sie entscheiden in Ruhe
Erst wenn alles klar ist und für Sie passt, geht es weiter. Ohne Druck und ohne Kleingedrucktes.
Kostenschätzung schwarz auf weiß
Nach dem Gespräch erhalten Sie von uns eine schriftliche Kostenschätzung – zum Mitnehmen oder auf Wunsch per E-Mail. So können Sie zu Hause alles in Ruhe nachlesen.
Ratenzahlung
Ein würdiger Abschied soll nicht am Geldbeutel scheitern.
Auf Wunsch ist eine Finanzierung in bequemen Raten möglich – über unseren Partner Adelta.Finanz, für Kundinnen und Kunden mit Wohnsitz in Deutschland.
Ratenrechner öffnenUnser Team
Wir sind ein Familienbetrieb.
Tag und Nacht für Sie erreichbar und abholbereit.
Andreas Wagner
Überführung & Versorgung von Verstorbenen
Heidi Wullinger
Mitgründerin Standort Velden (Vils)
Kai Michaelsen
Trauerberater · Spezialist für Vorsorge
Eva Reichwein
Buchhaltung & Rechnungswesen
Lothar Reichwein
Mitbegründer
Philip Reichwein
Geschäftsleitung & Marketing
Gerlinde Reichwein
Seniorchefin
Thomas Wilhelm
Geschäftsleitung · Trauerberater & Trauerredner
Laura Reichwein
Buchhaltung & Rechnungswesen
Wolfgang Neu
Abteilungsleiter Versorgung
Gabi Weitgasser
Trauerberaterin
Ihre Fragen im Trauerfall
Häufige Fragen im Sterbefall
Was muss ich als Erstes tun, wenn ein Angehöriger gestorben ist?
Zuerst: durchatmen. Ist Ihr Angehöriger zu Hause gestorben, verständigen Sie den Hausarzt oder – nachts und am Wochenende – den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Der Arzt stellt den Tod fest und den Totenschein aus. Danach rufen Sie uns an: 0871 25040. Sind Sie unsicher, ob Ihr Angehöriger wirklich verstorben ist, wählen Sie den Notruf 112.
Können Sie heute noch kommen – auch mitten in der Nacht?
Ja. Wir sind Tag und Nacht abholbereit, auch am Wochenende und an Feiertagen. Sie müssen aber nicht sofort anrufen: Wenn Sie sich erst in Ruhe verabschieden möchten, kommen wir auch am nächsten Morgen.
Darf mein Angehöriger über Nacht zu Hause bleiben?
In aller Regel ja. Wie lange ein Verstorbener zu Hause bleiben darf, legt in Bayern die jeweilige Gemeinde fest – meist rund einen Tag, auf Antrag oft auch länger. Wir kennen die Regeln vor Ort und sagen Ihnen, was in Ihrem Fall gilt. Bis dahin hilft es, das Zimmer kühl zu halten: Heizung aus, Fenster kurz öffnen.
Können wir unseren Angehörigen zu Hause aufbahren?
Ja, das ist möglich – auch wenn er im Krankenhaus oder Pflegeheim gestorben ist. Wir versorgen ihn, kleiden ihn ein und bahren ihn bei Ihnen zu Hause auf, damit Familie und Freunde in vertrauter Umgebung Abschied nehmen können. Wie lange, richtet sich nach den Regeln Ihrer Gemeinde. Das klären wir für Sie.
Können wir uns bei Ihnen noch einmal verabschieden?
Ja. In unserem hauseigenen Abschiedsraum am Bismarckplatz in Landshut können Sie sich in Ruhe verabschieden, auf Wunsch am offenen Sarg. Ab November 2026 gibt es auch in Velden einen eigenen Abschiedsraum. Wir gestalten den Raum nach Ihren Wünschen und stimmen den Termin mit Ihnen ab.
Was passiert, wenn jemand im Krankenhaus oder Pflegeheim stirbt?
Das Personal verständigt den Arzt, der den Totenschein ausstellt, und benachrichtigt Sie. Ihr Angehöriger wird dort zunächst würdevoll versorgt. Rufen Sie uns an, sobald Sie können – wir holen ihn ab und stimmen alles Weitere direkt mit dem Haus ab.
Muss ich den Bestatter nehmen, den mir das Krankenhaus oder der Friedhof nennt?
Nein. Sie dürfen Ihren Bestatter frei wählen. Das gilt auch, wenn auf dem Friedhof ein anderes Unternehmen im Auftrag der Gemeinde die Gräber öffnet und schließt. Mehr dazu unter freie Bestatterwahl in Bayern.
Wie schnell muss in Bayern eine Bestattung stattfinden?
Frühestens 48 Stunden und spätestens acht Tage nach Feststellung des Todes muss Ihr Angehöriger bestattet oder eingeäschert sein; Samstage, Sonn- und Feiertage werden dabei nicht mitgezählt. Eine Urne muss spätestens drei Monate nach der Einäscherung beigesetzt sein. So steht es in der Bayerischen Bestattungsverordnung. Sie haben also Zeit, den Abschied in Ruhe zu planen.
Wer bezahlt die Leichenschau und den Totenschein?
Die Leichenschau rechnet der Arzt nach der ärztlichen Gebührenordnung ab, und zwar mit den Angehörigen – nicht mit der Krankenkasse. Auf Wunsch legen wir diese Rechnung für Sie aus, ebenso Krematorium und Grabarbeiten. So bekommen Sie am Ende eine Rechnung statt vieler.
Welche Unterlagen brauche ich im Todesfall?
In der Regel den Personalausweis und die Geburtsurkunde des Verstorbenen, bei Verheirateten die Eheurkunde, bei Verwitweten oder Geschiedenen zusätzlich die Sterbeurkunde des Ehepartners bzw. das Scheidungsurteil. Den Totenschein stellt der Arzt aus. Hilfreich sind außerdem Krankenkassenkarte und Rentenunterlagen. Keine Sorge, wenn etwas fehlt – wir gehen alles gemeinsam mit Ihnen durch.
Wer meldet den Sterbefall beim Standesamt?
Das übernehmen wir für Sie: Wir zeigen den Sterbefall beim zuständigen Standesamt an und besorgen die Sterbeurkunden – gleich in der Anzahl, die Sie für Rente, Banken und Versicherungen brauchen.
Wen muss ich nach einem Todesfall informieren?
Rentenversicherung, Krankenkasse, Versicherungen, Banken, Arbeitgeber und Vermieter sollten Bescheid wissen. Auf Wunsch übernehmen wir diese Abmeldungen und kündigen auch Verträge, Abos und Mitgliedschaften. Wichtig für Ehe- und Lebenspartner: Den Vorschuss auf die Hinterbliebenenrente für die ersten drei Monate muss man innerhalb von 30 Tagen beantragen – auch dabei helfen wir.
Was kostet eine Bestattung?
Als grobe Orientierung: Für eine Feuerbestattung sollten Sie bei uns mit etwa 3.000 bis 3.500 Euro aufwärts rechnen, für eine Erdbestattung – je nach Sarg – mit etwa 4.000 bis 4.500 Euro aufwärts. Nicht enthalten sind die Kosten für das Grab sowie weitere Gebühren, die je nach Ort und Wünschen unterschiedlich ausfallen. Im Gespräch gehen wir alle Kosten offen mit Ihnen durch und geben Ihnen eine schriftliche Kostenschätzung mit.
Wer zahlt die Bestattung, wenn das Geld nicht reicht?
Zunächst wird der Nachlass eingesetzt, danach sind Erben und bestattungspflichtige Angehörige gefragt. Reicht das Geld nicht, kann auf Antrag das zuständige Sozialamt die erforderlichen Kosten übernehmen. Den Antrag stellen Sie am besten, bevor die Bestattung beauftragt wird. Zusätzlich bieten wir über unseren Partner Adelta.Finanz eine Zahlung in Raten an.
Was passiert bei einem plötzlichen oder ungeklärten Todesfall?
Kann der Arzt keine natürliche Todesursache feststellen – etwa nach einem Unfall oder bei einem plötzlichen Tod –, verständigt er die Polizei. Das ist Routine und kein Verdacht gegen Sie. Ihr Angehöriger wird dann erst nach Freigabe durch die Behörden an uns übergeben. Wir bleiben in dieser Zeit Ihr Ansprechpartner und kümmern uns um alles Weitere.
Was ist, wenn jemand im Ausland oder auf Reisen stirbt?
Rufen Sie uns an. Wir übernehmen Überführungen aus dem In- und Ausland und kümmern uns um die nötigen Papiere, Genehmigungen und die Abstimmung mit den Behörden vor Ort.
Darf ich die Urne mit nach Hause nehmen?
Nein – in Bayern gilt die Friedhofspflicht: Eine Urne muss auf einem Friedhof oder an einem dafür zugelassenen Ort beigesetzt werden. Es gibt aber viele würdevolle Möglichkeiten, vom Urnengrab über die Waldbestattung bis zur Donaubestattung. Wir beraten Sie gern.
Wo erscheinen Traueranzeigen und Beerdigungstermine?
Traueranzeigen erscheinen meist in den regionalen Tageszeitungen – etwa in der Landshuter Zeitung, im Dingolfinger Anzeiger oder im Münchner Merkur – und auf Wunsch auch online. Wir gestalten die Anzeige gemeinsam mit Ihnen und übernehmen die Abstimmung mit den Zeitungen. Den Termin der Beerdigung geben wir Dritten nur weiter, wenn Sie das ausdrücklich freigeben.
Wie gehen Sie mit Datenschutz und Verschwiegenheit um?
Diskretion hat bei uns einen sehr hohen Stellenwert. Alles, was Sie uns anvertrauen, bleibt bei uns. Wir veröffentlichen nichts ohne Ihre Freigabe – weder Traueranzeigen noch Termine von Trauerfeier und Beisetzung.
Gibt es auch nach der Beerdigung Hilfe für uns?
Ja. Auch nach der Beerdigung sind wir für Sie da. Unsere Trauerberaterin Gabi Weitgasser und unser Team hören zu und nennen Ihnen auf Wunsch Trauergruppen und Ansprechpartner in der Region.
Im Trauerfall
Wir sind für Sie da.
Tag und Nacht.
Rufen Sie uns an – wir sind sofort für Sie da, auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen. In Landshut, Velden, Dingolfing und der ganzen Region.
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Geben Sie den Betrag ein und wählen Sie die Laufzeit – Sie sehen sofort, was das im Monat bedeutet. Unverbindlich und ohne Anmeldung.
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Gilt für Kundinnen und Kunden mit Wohnsitz in Deutschland. Fragen dazu beantworten wir gern persönlich: 0871 25040